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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fegroup.net
§ 1 ALLGEMEINES
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
§ 2 ANGEBOTE
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Zwischenverkauf und richtige sowie rechtzeitige Liefrung bleiben vorbehalten.
Lieferfristen gelten nur als annähernd, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt.
Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt.
§ 3 LIEFERUNG
Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der käufer die Kosten.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu rügen. Spätere Mängelrügen bleiben wirkungslos.
Arbeitskämpfe oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
Es erfolgt generell keine Rücknahme unbeanstandeter Ware. Nur fristgerechte gerügte und vom Verkäufer gegengeprüfte Ware wird zurückgenommen und binnen 30 Tagen gutgeschrieben.
§ 4 LIEFERUNG IN NICHT EU-LÄNDER
Lieferung, auch in bereits verarbeiteter Form, an Dritte in Ländern außerhalb der EU bedürfen der Rücksprache mit dem Verkäufer. Seitens des Verkäufers besteht hier Haftungsausschluss. Strikt untersagt ist die Lieferung nach USA, Canada und Australien.
§ 5 ZAHLUNG
Bei Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Zahlung innerhalb 8 Tagen werden 2% Skonto gewährt
Skontogewährung hat Vorraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
Bei Überschreitung des Zahlungsziel kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von mindestens 9,13%, jeweils zuzüglich Mehrwertssteuer, zu berechnen, die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundetetn - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch bei Verarbeitung oder Verkauf an einen Dritten.
§ 7 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Usingen/Ts.
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